Hygienekonzept

Kurzfassung (Version vom 17.02.22)

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und wir tun alles dafür, dass Sie sich bei uns sicher fühlen. Daher bitten wir alle im Haus befindlichen Personen, sich an die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu halten.

Es gilt:

  • Personen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, Fieber, trockenem Husten, Atemwegsprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten untersagt. Dies gilt ebenso für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage mit Covid-19 infizierten Menschen in Kontakt gekommen sind. Sollten die aufgezählte Beschwerden während eines Besuches auftreten, so ist das Leo17 umgehend zu verlassen.
  • Die Hust- und Nießetikette einhalten.
  • Es gilt die 2G-Regel (geimpft, genesen, Kinder unter 14 Jahren sowie minderjährige Schüler*innen in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben sind von der 2G-Regel befreit). Jede*r Besucher*in muss am Eingang einen entsprechenden gültigen Nachweis sowie ein Ausweis zur Identitätsfeststellung vorlegen; die Einlasskontrolle wird durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt. Personen ohne gültigen Impf- und Testnachweis oder fehlendem Identitätsnachweis ist der Zutritt nicht gestattet. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, müssen kein negatives Testergebnis nachweisen, hier genügt ein aktueller Schülerausweis, um den Schulbesuch zu belegen.
  • Im gesamten Innenbereich des Theaters, auch auf den Sitz- und Stehplätzen im Zuschauerraum gilt FFP2 Maskenpflicht.

Beim Betreten der LEO17 ist zu beachten:

  • Die Handhygiene einhalten: Beim Betreten Hände an den dafür aufgestellten Desinfektionsständern desinfizieren. Auf weiteres regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife achten.
  • Einzeln kommen und zügig den entsprechenden Raum aufsuchen.

Das LEO 17 sorgt für folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel im Eingangsbereich und den Toiletten.
  • Im Fall einer Covid-19 Infektion zügige Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen